Textilgesetz und KrWG-Novelle 2026: Neue Anforderungen an Alttextilien

Digital unterstützte Rückgabe von Alttextilien über einen ELOOP-Container

Textilgesetz und KrWG-Novelle 2026: Warum textile Sammlung künftig belastbare Daten braucht

Deutschland stellt die textile Kreislaufwirtschaft schrittweise neu auf. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Kommunen beziehungsweise öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine getrennte Sammlung von Textilabfällen organisieren. Gleichzeitig führt die Europäische Union eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien ein. Deutschland will diese Vorgaben mit einem eigenständigen Textilgesetz umsetzen. Hinzu kommt der im Juni 2026 veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Damit verändert sich die Perspektive auf Alttextilien grundlegend: Es geht künftig nicht mehr nur darum, Kleidung und Schuhe einzusammeln. Ebenso wichtig werden definierte Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Mengen, dokumentierte Übergaben und belastbare Informationen über die weitere Verwertung.

Hinweis zum Rechtsstand: Dieser Beitrag berücksichtigt den Stand vom 28. Juli 2026. Das deutsche Textilgesetz befindet sich noch in Vorbereitung. Die im Eckpunktepapier genannten Quoten und Strukturen sind deshalb als vorgesehene Regelungen und nicht als bereits geltende gesetzliche Pflichten zu verstehen.

Von der getrennten Sammlung zur erweiterten Herstellerverantwortung

Die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen gilt in Deutschland bereits seit Anfang 2025. Sie richtet sich in erster Linie an die Kommunen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Diese müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich geeignete Sammelmöglichkeiten organisieren.

Dabei ist vor Ort zu unterscheiden: Saubere und noch gebrauchstaugliche Textilien können über dafür vorgesehene Sammelstellen abgegeben werden. Für zerschlissene oder stark verschmutzte Textilien gelten je nach Kommune unterschiedliche Vorgaben. Nicht jeder vorhandene Altkleidercontainer ist automatisch für sämtliche Textilabfälle geeignet.

Der nächste große Schritt ist die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung, international als Extended Producer Responsibility oder EPR bezeichnet. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2025/1892. Sie ist im Oktober 2025 in Kraft getreten und muss bis zum 17. Juni 2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium plant dafür ein eigenständiges Textilgesetz.

Was das geplante Textilgesetz regeln soll

Nach dem im März 2026 veröffentlichten Eckpunktepapier soll das Textilgesetz insbesondere Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe erfassen. Als Hersteller gilt dabei grundsätzlich das Unternehmen, das ein entsprechendes Produkt erstmals auf dem deutschen Markt anbietet. Das kann je nach Lieferkette der Produzent, Importeur oder Vertreiber sein.

Die Hersteller sollen sich vor dem Inverkehrbringen registrieren und an einer Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen. Über diese Organisationen sollen sie die finanzielle Verantwortung für wesentliche Teile der späteren Alttextilbewirtschaftung übernehmen. Dazu zählen insbesondere:

  • Sammlung und Rücknahme,
  • Beförderung,
  • Sortierung,
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung,
  • Recycling und weitere ordnungsgemäße Verwertung.

Auch Hersteller ohne Sitz in Deutschland sollen einen Bevollmächtigten benennen müssen. Onlineplattformen und Fulfilment-Dienstleister sollen prüfen, ob die jeweiligen Hersteller ordnungsgemäß registriert sind.

Das bedeutet: Die Verantwortung endet perspektivisch nicht mehr mit dem Verkauf eines Textilprodukts. Hersteller müssen sich stärker damit befassen, wie ihre Produkte später gesammelt, sortiert und verwertet werden.

Flächendeckende Rücknahmenetze und neue Zielgrößen

Das Eckpunktepapier enthält bereits konkrete Vorstellungen für die künftige Rücknahmeinfrastruktur. Organisationen für Herstellerverantwortung sollen über ein flächendeckendes Sammel- und Rücknahmenetz verfügen. Als Orientierungsgröße wird mindestens ein Sammelcontainer je 1.000 Einwohner genannt.

Zusätzlich sollen die Organisationen eine Datenerhebung für die Berichterstattung sicherstellen, ein Konzept zur Eigenkontrolle vorlegen und regelmäßig über die in Verkehr gebrachten, gesammelten und verwerteten Mengen berichten.

Vorgesehen sind nach aktuellem Eckpunktepapier außerdem folgende Zielwerte:

  • 70 Prozent Sammelquote, bezogen auf die im Vorjahr erstmals auf dem Markt bereitgestellte Textilmenge der angeschlossenen Hersteller,
  • 95 Prozent Verwertungsquote, einschließlich Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und sonstiger Verwertung,
  • 85 Prozent Quote für Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling.

Darüber hinaus soll in der Berichterstattung ausgewiesen werden, welche Mengen tatsächlich einem Faser-zu-Faser-Recycling zugeführt wurden.

Gerade dieser Punkt ist entscheidend: Eine Gesamtmenge „gesammelter Textilien“ allein reicht nicht aus, um verschiedene Verwertungswege und Zielquoten zuverlässig abzubilden.

Was die neue KrWG-Novelle damit zu tun hat

Am 26. Juni 2026 hat das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf ist noch nicht abschließend zwischen den Bundesressorts abgestimmt. Stellungnahmen können nach aktuellem Verfahrensstand bis zum 7. August 2026 eingereicht werden.

Die textile Herstellerverantwortung selbst soll ausdrücklich nicht vollständig in dieser KrWG-Novelle geregelt werden. Dafür ist das eigenständige Textilgesetz vorgesehen.

Die KrWG-Novelle zeigt jedoch die allgemeine Richtung der deutschen Abfallpolitik. Der Entwurf soll unter anderem:

  • die Abfallvermeidung stärken,
  • die getrennte Sammlung verbessern,
  • die Vermeidung und Wiederverwendung gebrauchstauglicher Gegenstände fördern,
  • Recyclingziele besser absichern,
  • das chemische Recycling in die Abfallhierarchie einordnen,
  • Kontrollen und Vollzugsmöglichkeiten verbessern.

Der Entwurf sieht außerdem stärkere Verpflichtungen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vor. Dazu gehören perspektivisch Annahmestellen für noch gebrauchstaugliche Gegenstände und digitale Angebote, über die private Haushalte verwendbare Produkte zur Wiederverwendung anbieten können.

Damit wird eine wichtige Trennung deutlicher: Ein noch gebrauchstauglicher Gegenstand ist nicht automatisch Abfall. Wird ein Textil dagegen als Alttextil beziehungsweise Abfall angenommen, greifen andere Prozesse und Nachweisanforderungen.

Warum ein Sammelcontainer allein künftig nicht ausreicht

Ein Container kann Textilien aufnehmen. Er beantwortet jedoch nicht automatisch die Fragen, die für künftige EPR-, Audit- und Berichtssysteme wichtig werden:

Wo und wann wurde eine Rückgabe erfasst? Welche Menge befand sich im Container? Wann wurde er geleert? Welcher Transport hat die Textilien übernommen? An welche Sortierstelle wurde die Charge übergeben? Welche Mengen wurden für die Wiederverwendung vorbereitet? Welche Mengen gingen in das Recycling, in ein Faser-zu-Faser-Verfahren oder in einen anderen Verwertungsweg?

Je stärker Herstellerverantwortung, Mengenquoten und Berichtspflichten miteinander verbunden werden, desto wichtiger wird eine strukturierte Datenkette. Das Eckpunktepapier verlangt bereits ausdrücklich eine Datenerhebung für die Berichterstattung sowie Informationen über gesammelte, verwertete und recycelte Mengen. Daraus ergibt sich für Hersteller, Kommunen, Sammelorganisationen und Entsorgungspartner ein wachsender Bedarf an digitalen, prüfbaren Prozessen.

Dabei muss nicht jede einzelne Rückgabe bis zum fertigen Recyclingprodukt individuell verfolgt werden. Entscheidend ist jedoch, dass relevante Ereignisse, Mengen, Übergaben und Verarbeitungsschritte systematisch miteinander verknüpft werden können.

Welche Prozesse Organisationen jetzt vorbereiten sollten

Auch wenn das deutsche Textilgesetz noch nicht verabschiedet ist, sollten betroffene Organisationen ihre bestehenden Abläufe bereits prüfen.

1. Sammelstellen und Verantwortlichkeiten erfassen

Standorte, Betreiber, Eigentumsverhältnisse, Leerungszuständigkeiten und angeschlossene Logistikpartner sollten eindeutig dokumentiert sein.

2. Wiederverwendung und Abfallprozess unterscheiden

Organisationen sollten definieren, wann ein Textil als noch gebrauchstauglicher Gegenstand angenommen wird und wann es als Alttextil beziehungsweise Abfall in einen abfallrechtlichen Prozess übergeht.

3. Mengen und Übergaben dokumentieren

Nicht nur die Gesamtmenge ist relevant. Auch Leerungen, Transportaufträge, Übergaben, Sortierchargen und nachgelagerte Verwertungsmengen sollten strukturiert erfasst werden können.

4. Schnittstellen zu Partnern vorbereiten

Kommunen, Herstellerorganisationen, Logistiker, Sortierbetriebe und Recycler werden unterschiedliche Systeme verwenden. Standardisierte Datenexporte und offene Schnittstellen erleichtern die spätere Zusammenarbeit.

5. Audit- und Berichtsfähigkeit aufbauen

Die Daten sollten so strukturiert sein, dass sie für interne Kontrollen, Auftraggeber, Behörden oder Organisationen für Herstellerverantwortung nachvollziehbar ausgewertet werden können.

Die Rolle von ELOOP

ELOOP ist eine digitale Rückgabe- und Nachweisinfrastruktur für Textilien, Schuhe, Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung.

Das System verbindet physische Rückgabepunkte mit digitalen Prozessen. Je nach Projektkonfiguration können unter anderem Containerstandorte, Rückgabeereignisse, Füllstände, Leerungen, Rollen, Übergaben und projektbezogene Daten in einer gemeinsamen Infrastruktur abgebildet werden.

ELOOP übernimmt dabei nicht selbst die Abholung, Sortierung oder das Recycling. Diese Leistungen verbleiben bei den jeweiligen Logistik-, Sortier- und Verwertungspartnern. Die Aufgabe von ELOOP besteht darin, den Beginn der Rückgabekette digital zu strukturieren und relevante Informationen für nachgelagerte Prozesse verfügbar zu machen.

Damit kann ELOOP Organisationen dabei unterstützen,

  • Rückgabepunkte strukturiert zu betreiben,
  • physische Materialströme mit digitalen Ereignissen zu verbinden,
  • projektspezifische Rollen und Zugriffsrechte abzubilden,
  • Übergaben und Mengen nachvollziehbarer zu dokumentieren,
  • standardisierte Berichte und Datenexporte vorzubereiten,
  • bestehende Partnerstrukturen digital miteinander zu verbinden.

[ELOOP als digitale Rückgabeinfrastruktur]

Frühzeitig vorbereiten, statt später Daten nachträglich rekonstruieren

Viele Einzelheiten des deutschen Textilgesetzes werden erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Die Richtung ist jedoch erkennbar: Herstellerverantwortung, flächendeckende Sammlung, konkrete Zielquoten und regelmäßige Mengenberichte werden künftig stärker miteinander verbunden.

Für Unternehmen, Kommunen und Betreiber bedeutet das nicht, dass sie bereits heute jede künftige Rechtsanforderung vollständig umsetzen müssen. Sie sollten jedoch vermeiden, neue Sammelprojekte aufzubauen, bei denen relevante Daten später nur manuell, uneinheitlich oder gar nicht rekonstruiert werden können.

Wer Rückgabe, Logistik, Übergaben und Reporting von Beginn an gemeinsam plant, schafft eine bessere Grundlage für skalierbare Projekte und zukünftige regulatorische Anforderungen.

Textile Rückgabeprozesse strukturiert vorbereiten

Sie planen ein Rücknahmeprojekt für Textilien, Schuhe, Arbeitskleidung oder persönliche Schutzausrüstung?

ELOOP verbindet physische Rückgabepunkte mit digitalen Prozessen und schafft eine Grundlage für nachvollziehbare, skalierbare und partnerübergreifende Rückgabestrukturen.

*Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.